Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 916/18

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren und– unter entsprechender Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts – auch für das Verfahren erster Instanz wird jeweils auf 2.500 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen