Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1069/18.A

Tenor

1. Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin O.        aus I.        wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 26. Januar 2018 wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

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