Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1882/18.A

Tenor

1. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E.         aus C.    wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. April 2018 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

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