Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1707/18

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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Vgl. zu einer derartigen Konstellation und den dann gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2018 - 3 CE 18.504 -, juris Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 1 B 998/17 -, ZBR 2018, 278 = juris Rn. 25.

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