Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 600/19

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. April 2019 geändert. Die aufschiebende Wirkung der durch die Antragstellerin in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht Köln erhobenen Klage – 9 K 8367/18 – gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 17. Juli 2018 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 5. Dezember 2018 wird angeordnet. Der Antragsgegnerin wird unter Anordnung der Aufhebung der Vollziehung aufgegeben, das beigetriebene Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro an die Antragstellerin zurückzuerstatten. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 8.125 Euro festgesetzt.


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