Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 E 717/20

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

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