Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1263/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt, als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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