Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 429/22

Tenor

Die Anhörungsrüge der Kläger gegen den Senatsbeschluss vom 7. Februar 2022 - 2 A 445/21 - wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen