Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1287/23

Tenor

  • 1. Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - wird abgeändert und der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden - 9 K 2446/22 - abgelehnt.

  • 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

  • 3. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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