Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 979/24

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch – insoweit unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen