Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 773/23

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 13. März 2023 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Münster wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis zu 500 Euro festgesetzt.

 


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

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