Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1850/23.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 22. September 2023 ergangene Urteil des Verwal­tungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulas­sungsverfah­rens, für das Gerichtskosten nicht erho­ben werden.


Gründe

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