Urteil vom Rheinschifffahrtsobergericht Köln - 3 U 93/04 BSch

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26.4.2004 verkündete Grundurteil des Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 18/03 BSch - wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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