Urteil vom Schifffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort - 5 C 10/24 BSch

Tenor

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.656,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.07.2024 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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