Urteil vom Schifffahrtsobergericht Köln - 3 U 59/00 BSch

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Feb-ruar 2000 verkündete Urteil des Schiffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 20/99 BSch AG Duisburg-Ruhrort - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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