Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 19 AY 27/10

Tenor

Die Beigeladene wird verurteilt, an die Klägerin 3.157,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin und die Beigeladene tragen die Kosten des Rechtsstreits je zur Hälfte. Der Streitwert wird auf 3.157,13 Euro festgesetzt.


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