Urteil vom Sozialgericht Aachen - S 20 SO 190/11

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 09.12.2010 in der Fassung des Widerspruch- bescheides vom 20.10.2011 wird aufgehoben. Die Kosten des für ihn gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Beklagte. Der Streitwert wird auf 26.312,52 EUR festgesetzt.


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