Urteil vom Sozialgericht Detmold - S 18 AS 1896/13

Tenor

Der Bescheid vom 04.07.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2013 wird aufgehoben und der Beklagte verurteilt, seine Bescheide vom 22.10.2012 und 14.12.2012 für Oktober 2012 bis Januar 2013 sowie März 2013 und seinen Bescheid vom 08.03.2013 für April bis Juni 2013 abzuändern und der Klägerin weitere Leistungen nach dem SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ohne die Anrechnung von Elterngeld zu gewähren. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.


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