Urteil vom Sozialgericht Duisburg - S 9 KR 131/06

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1734,74 EUR nebst 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 11.08.2005 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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