Urteil vom Sozialgericht Düsseldorf - S 2 KA 278/14

Tenor

Die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Kostenfestset-zungsbeschlusses des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.04.2014 - S 2 KA 29/08 - wird für unzulässig erklärt. Der Beklagte wird verurteilt, die ihm erteilte vollstreckbare Ausfer-tigung des o.g. Beschlusses an die Klägerin herauszugeben. Es wird angeordnet, dass die Vollstreckung aus dem o.g. Beschluss bis zur Rechtskraft des Urteils in dem vorliegenden Rechtsstreit einstweilen eingestellt wird. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.


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