Urteil vom Sozialgericht Köln - S 29 KR 1075/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, 300,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an die Beklagte zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Widerklage trägt die Klägerin. Die Sprungrevision wird zugelassen.


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