Beschluss vom Unknown court (13. Kammer) - 13 TaBV 46/10

Tenor

1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrages der Personalvertretung, festzustellen, dass die Personalvertretung berechtigt ist, bei Aufsichtsratswahlen gemäß § 6 Satz 1 DrittelbG Wahlvorschläge zu machen, ausgesetzt.

2. Es soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG darüber eingeholt werden, ob § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz - DrittelbG) vom 18. Mai 2004 (BGBl. I, S. 974) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach die gemäß § 117 Abs. 2 BetrVG für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer vom Luftfahrtunternehmen errichteten Vertretungen nicht wahlvorschlagsberechtigt sind.


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