Beschluss vom Berufsgericht für Heilberufe Münster - 16 K 1399/14.T

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin vom 26. Juni 2014 auf Eröffnung des berufsgerichtlichen Verfahrens wird abgelehnt.

Die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.


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