Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 1220/02.A

Tenor

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

T a t b e s t a n d

Die 24-jährige Klägerin ist moldauische Staatsangehörige. Sie reiste nach ihren Angaben am 5. Mai 2002 auf dem Landweg von Polen kommend in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte am 7. Mai 2002 einen Asylantrag. Im Rahmen ihrer Anhörung am 23. Mai 2002 bei dem B


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