Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 658/05

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche des Antragstellers vom 18. August 2005 und vom 17. Oktober 2005 gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte immissionsschutzrecht-liche Genehmigung vom 20. Juli 2005 in der Fassung des Genehmigungsbescheids vom 14. September 2005 zur Errichtung und zum Betrieb von drei Wind-kraftanlagen in X. , Kreis B. , Gemarkung C. , wird insoweit wiederhergestellt, als die Genehmigung den Betrieb der Windkraftanlage 1 (Standort-Koordinaten R: ) während der Nachtzeit von 22 Uhr bis 6 Uhr betrifft.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt 5/6 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen; die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen jeweils 1/12 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers; jeweils 1/6 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene selbst.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

3. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.


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