Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 L 154/11

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 187.000 EUR festgesetzt.


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