Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 8 K 86/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17. Dezember 2010 verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, welche Personen nach seiner Kenntnis zur Nachkommenschaft des Stifters K. B. C. gehören und unter welchen Anschriften sie zu erreichen sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.