Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 L 468/12

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - VG Aachen 1 K 2248/12 - gegen den Beschluss der Bezirksregierung B1. vom 30. August 2012 über die vorzeitige Besitzeinweisung betreffend die Grundstücke "Gemarkung Q1. , Flur 16, Nrn. 172/53 und 173/53" wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers je zur Hälfte; im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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