Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 2 L 274/13

Tenor

1. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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