Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 7 K 2922/12

Tenor

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 26. November 2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 23456789101112131415161718192021222324252627282930313233

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 K 5462/15
20. September 2016
9 K 5462/15 20. September 2016
Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 9 K 2302/13
24. Februar 2015
9 K 2302/13 24. Februar 2015

Referenzen