Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 1700/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 2262/15
25. Januar 2016
23 K 2262/15 25. Januar 2016

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