Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 1473/14.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes vom 25. Juli 2014 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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