Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 3898/18

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 24. August 2018 in der Gestalt des Beschwerdebescheides vom 9. Oktober 2018 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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