Beschluss vom Verwaltungsgericht Aachen - 6 L 521/22

Tenor

1. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zu einer Wiederholung der Klausuren in den Modulen GS2 und GS4 zum nächstmöglichen Prüfungstermin zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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