Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 2 K 591/11

Tenor

Der Bescheid des Präsidenten I.   

vom 22. Juli 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides

vom 27. Januar 2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht               erstattungsfähig.

Die Berufung wird zugelassen.


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