Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 7 K 1597/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

              Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

              Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 289/20
28. Juni 2022
7 K 289/20 28. Juni 2022

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