Beschluss vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 3 K 399/22

Tenor

Die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts vom 10. Juni 2022 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Erinnerungs-verfahrens.


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