Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2857/02

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die der Bezirksregierung E zugewiesene Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 14 BBesO für das S Berufskolleg für Technik in N nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist. Der weiter gehende Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.

Der Streitwert wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.


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