Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 1 L 2693/02

Tenor

Der Antrag wird - einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt A aus H1 - abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.


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