Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 3453/04

Tenor

Der Leistungsbescheid des Beklagten vom 26.02.2004 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 18.02.2005 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung E vom 19.04.2004 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.


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