Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 6365/04

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht des Saarlandes Saarlouis (3. Kammer) - 3 K 1527/18
30. Oktober 2020
3 K 1527/18 30. Oktober 2020

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