Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 K 731/07

Tenor

Die Bescheide des Beklagten vom 21. November 2006 in Gestalt des Widerspruchbescheides des Beklagten vom 25. Januar 2007 werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.


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