Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 5 K 1077/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50,00 Euro abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Si-cherheit in Höhe von 120 % des Betrages, der vollstreckt werden soll, leistet.


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