Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 7261/08

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Münster - 2 K 1002/10
22. Februar 2011
2 K 1002/10 22. Februar 2011

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