Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 4693/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen und der Beklagten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.


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