Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 K 2776/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Münster entstandenen Mehr-kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be¬klagte vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 1 K 2369/13
2. März 2015
1 K 2369/13 2. März 2015

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