Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 1036/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer denkmalrechtlichen Erlaubnis vom 20. Dezember 2011 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis vom 2. Dezember 2011 zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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