Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 1869/11

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Lan-desamtes für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2010 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheides vom 17. Februar 2011 verpflichtet, dem Kläger erhöhtes Unfallruhe-gehalt gemäß § 37 Beamtenversorgungsgesetz ab dem 1. Mai 2009 zu gewähren.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll¬streckbar.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren wird für notwendig erklärt.


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