Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 3136/11

Tenor

Es wird festgestellt, dass die in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2010 erfolgte Ingewahrsamnahme des Klägers rechtswidrig gewesen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in beizutreibender Höhe abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.


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