Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 1744/12

Tenor

Die dem Beigeladenen durch den Beklagten erteilte Genehmigung vom 12. Januar 2012 zur Erweiterung und zum Betrieb einer Anlage zur Haltung und zur Aufzucht von Truthühnern (Puten) mit 55.410 Tierplätzen (davon 35.777 Bestand) und 175 Rinder (davon 175 Tierplätze Bestand) einschließlich erforderlicher Nebeneinrichtungen wird aufgehoben.

Der Beklagte und der Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte; hiervon ausgenommen sind ihre außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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